# Wie lange Sie Zeit haben, eine Flugentschädigung geltend zu machen

EU261 selbst setzt keine Frist — das tut das Zivilrecht jedes Landes, und es reicht von einem Jahr bis zu zehn.

Die Verordnung EU261 legt keine Anspruchsfrist fest; das tut das nationale Recht jedes Landes, über die allgemeine Verjährungsfrist, die dort für einen Verbrauchervertragsanspruch gilt. Häufig genannte Werte reichen von 1 Jahr (Polen, Belgien) über 6 Jahre (Vereinigtes Königreich, Irland) bis 10 Jahre (Schweiz, Luxemburg) — prüfen Sie immer den aktuellen Wert, bevor Sie annehmen, dass Ihre Zeit abgelaufen ist.

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Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sagt nichts dazu, wie lange Sie Zeit haben, einen Anspruch geltend zu
machen. Der Gerichtshof der EU hat in *Cuadrench Moré gegen KLM* (C-139/11) entschieden, dass dies
vollständig dem nationalen Recht jedes Mitgliedstaats überlassen ist — konkret der Verjährungsfrist, die
dieses Land auf einen gewöhnlichen Anspruch dieser Art anwendet (meist als Vertragsanspruch behandelt).
Deshalb kann die Frist für denselben verspäteten Flug in einem Land ein Jahr und in einem anderen zehn
betragen.

## Häufig genannte Verjährungsfristen

Das sind allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfristen, wie sie spezialisierte Anspruchsdienste angeben,
keine Zahlen aus einer einzigen EU-Quelle — anders als bei den Ausgleichsbeträgen selbst gibt es keine
Verordnung auf EUR-Lex, gegen die man sie prüfen könnte, und ein konkreter Fall kann davon abhängen, welche
Gerichte tatsächlich zuständig sind. Sehen Sie das als Ausgangspunkt, nicht als geprüfte Frist für Ihren
eigenen Anspruch.

| Frist | Länder |
|---|---|
| 1 Jahr | Polen, Belgien, Kanada |
| 2 Jahre | Italien (internationale Flüge; 1 Jahr für Inlandsflüge), Niederlande, Malta, Slowakei, Slowenien, Kroatien |
| 3 Jahre | Deutschland, Österreich, Bulgarien, Dänemark, Estland, Lettland, Litauen, Portugal, Rumänien, Tschechien (mit einer 6-monatigen Meldefrist an die Fluggesellschaft), Norwegen |
| 4 Jahre | Island |
| 5 Jahre | Frankreich, Spanien, Griechenland, Ungarn (2 Jahre speziell gegen Wizz Air), Schottland |
| 6 Jahre | Vereinigtes Königreich (England, Wales, Nordirland), Irland, Zypern |
| 10 Jahre | Schweiz, Luxemburg |

Schweden ist eine teilweise Ausnahme: Die allgemeine Verjährungsfrist ist länger, aber Fluggesellschaften
dort erwarten in der Regel, dass ein Anspruch innerhalb von etwa 2 Monaten nach dem Flug gemeldet wird.

## Welche Landesfrist tatsächlich für Sie gilt

Das ist der Teil, der wirklich ungeklärt und einzelfallabhängig ist, nichts, was eine Tabelle klären kann:

- In der Regel ist es das Land, in dem Sie den Anspruch geltend machen würden — oft dort, wo Sie wohnen, wo
  die Fluggesellschaft ansässig ist oder wo die Störung stattfand — nach den EU-Regeln zur Zuständigkeit bei
  Verbraucherverträgen.
- Eine Fluggesellschaft kann für die kürzeste Verjährungsfrist argumentieren; ein Fluggast will in der Regel
  die längste, die ihm rechtmäßig offensteht.
- Manche Beförderungsbedingungen von Fluggesellschaften versuchen, die 2-Jahres-Frist des Montrealer
  Übereinkommens durchzusetzen (das Gepäck- und Personenschäden regelt, nicht EU261-Ausgleichsleistungen) —
  Gerichte haben das für EU261 im Allgemeinen abgelehnt, es wird aber trotzdem angeführt.

## Die praktische Erkenntnis

Wurde Ihr Flug im letzten Jahr gestört, spielt die landesspezifische Frist fast nie schon eine Rolle —
machen Sie den Anspruch direkt bei der Fluggesellschaft schriftlich geltend, sobald Sie können. Den Betrag
dafür ermittelt der
[Rechner für Fluggast-Entschädigung](/de/reisen/rechner-fluggast-entschaedigung/) anhand Ihrer Strecke, und
er füllt ein Beschwerdeschreiben aus, das Sie herunterladen und versenden können. Sind es mehrere Jahre, ist
die Frage, welche Verjährungsfrist gilt und ob sie schon abgelaufen ist, eine konkrete Antwort einer
nationalen Durchsetzungsstelle oder einer Verbraucherorganisation im jeweiligen Land wert, nicht einer
allgemeinen Tabelle wie dieser.